geschrieben von Jasmin Krsteski

Fakten zum Tierrecht
Diese Unterschiede gibt es in den Richtlinien.

Fakten zum Tierrecht von Jasmin Krsteski

Rund 177 Millionen Hühner und anderes Geflügel, 12,5 Millionen Rinder sowie 27,3 Millionen Schweine leben unter uns in Deutschland – für uns allerdings meist unsichtbar. Sichtbar werden sie erst in der Kühltruhe des Supermarktes. Dort müssen wir dann entscheiden: Kaufen wir konventionell? Oder zahlen wir etwas mehr und entscheiden uns für das Huhn mit Bio-Siegel? Oder sogar noch mehr, um ein Huhn mit Premium-Bio-Siegel zu erwerben?

Mehr als 80 Prozent der Deutschen sind laut einer Umfrage des Landwirtschaftsministeriums bereit, mehr für Fleisch und Wurst zu bezahlen. Aber was ist eigentlich anders bei Biofleisch? Wie leben ein Huhn oder ein Schwein, bevor sie im Supermarkt landen? Klar ist: Ein Biosiegel ist keine Garantie dafür, dass es den Tieren bis zu ihrem Tod gut ging. Ebenso wenig wie konventionelles Fleisch unbedingt von Tieren stammt, denen es zu Lebzeiten schlecht ging. Aber es gibt Richtlinien, an denen sich die Betriebe mindestens orientieren müssen und die für uns eine Hilfe bei der Kaufentscheidung sein können. Die richten sich bei konventioneller Tierhaltung nach der Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und sind bei Tieren, die unter dem EU-Bio-Siegel produziert werden, etwas strenger. Die Bio-Anbauverbände wie Ökoland, Bioland und Naturland haben das EU-Bio-Siegel als Grundlage und gehen in einigen Punkten darüber hinaus. Wir machen den Vergleich zwischen konventioneller Haltung, EU-Bio-Siegel und dem Anbauverband Demeter, der als besonders streng gilt.

Masthühner

Platz

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt  eine maximale Besatzdichte von 39 Kilogramm pro Quadratmeter Nutzfläche vor. Das sind maximal 26 Hühner pro Quadratmeter (etwa ein DIN-A-4 Blatt pro Huhn).  
In Freilandhaltung mit Auslaufflächen bei zehn Masthühnern pro Quadratmeter, maximal 4800 Tiere in einem Stall. Bei beweglichen Ställen 16 Hühner pro Quadratmeter.
In Freilandhaltung mit Auslauf-flächen gelten 21 Kilogramm Lebendgewicht pro Quadratmeter. Das entspricht rund 14 Hühnern pro Quadratmeter oder 280 pro Hektar.

Stalleinrichtung

Sitzstangen, Staubbad und Auslauf nicht vorgeschrieben, künstliches Licht mit 20 Lux (bei Neubauten sind Lichtöffnungen vorgeschrieben, welche den Stall zu drei Prozent beleuchten). Tiere müssen Zugang zu trockener, lockerer Einstreu haben.
Sitzstangen und Staubbad nicht vorgeschrieben, allerdings Streumaterial wie Sand, Stroh oder Holzspäne, Auslauf.
Mehrklimazonenstall mit Freilandzugang, Sitzstangen, Wasserstelle und Staubbad sind vorgeschrieben. Ausreichend Tageslicht, welches durch Kunstlicht unterstützt werden darf, aber maximal 16 Stunden, damit die Tiere Nachtruhe haben.

Umgang

Kürzen der Schnäbel ist in der Tierschutzverordnung nicht untersagt.
Schnäbel dürfen nicht routinemäßig gestutzt werden.
Verändernde Eingriffe am Tier sind gänzlich verboten.

Mastschweine

Platz

Bis 50 Kilogramm Schwein 0,5 Quadratmeter, bis 85 Kilo 0,75 Quadratmeter, über 110 Kilo ein Quadratmeter.
Die Richtlinie erlaubt 14 Schweine pro Hektar. Das sind etwa 0,8 Quadratmeter für bis zu 50 Kilo Tier plus 0,6 Quadratmeter Auslauffläche. Je nach Gewicht steigert sich das auf bis zu 1,5 Quadratmeter Stallfläche pro Tier und 1,2 Quadratmeter Auslauffläche.
Maximal zehn Mastschweine pro Hektar

Stalleinrichtung

Meist Betonböden mit Spalten für Kot und Urin. Einstreu ist nicht Pflicht. Ein Liegebereich und Beschäftigungsmaterial müssen  vorhanden sein. Mindestens drei Prozent Tageslicht.
Die Schweine müssen Auslauf  bekommen. Eine Weidehaltung bedeutet das nicht, aber Platz zum Wühlen.
Freigeländeflächen sind vorgeschrieben. Ansonsten keine spezifischen Anforderungen über EU-Bio hinaus.

Umgang

Das Kupieren der Schwänze ist durch die EU seit 1994 verboten, aber in Deutschland routinemäßig  ohne Betäubung möglich,  da die Tiere sich in die Schwänze  beißen könnten.   In NRW haben die Bauernverbände 2014 eine Erklärung zum schrittweisen Verzicht auf das systematische Kürzen abgegeben. Abkneifen der Zähne und Nasenringe sind ohne Betäubung erlaubt. Kastration  ohne Betäubung ist ab 2019 verboten.  
Kupieren der Schwänze  ist  mit Ausnahmegenehmigung und Betäubung erlaubt. Kastration ist unter Betäubung erlaubt. 
Zähnekneifen, Schwänze- und Ohrenkupieren sowie Nasenringe sind untersagt, eine Kastration darf nur unter Betäubung stattfinden.

Mastrinder

Platz

2,3 Quadratmeter Stallfläche plus 2,5 Quadratmeter Liegefläche mit Einstreu pro 300 bis 400 Kilo Rind sind bei Laufstallhaltung empfohlen. Am Ende der Mast wiegt ein Tier bis zu 759 Kilo. 
Fünf Quadratmeter Stallfläche plus drei Quadratmeter Außenfläche pro 350 Kilo Rind. Maximal zwei Kühe pro Hektar
3,3 Mastrinder zwischen 1 und 2 Jahren und 2 Mastrinder über 2 Jahre pro Hektar.

Stalleinrichtung

In der Regel leben die Tiere in Laufstall- oder Anbindehaltung – die Tierhaltungsform ist ebenso wenig vorgeschrieben wie ein Auslaufbereich. 
Auslauf, im Sommer möglichst  Weidegang, im Winter Laufstall, Anbindehaltung nur in Ausnahmefällen.  
Eingestreute Liegefläche, Laufstall mit Auslauf, im Sommer Weidegang. Eine dauerhafte Anbindehaltung ist verboten.

Umgang

Enthornung ist nicht verboten.
Enthornung ist in Ausnahmefällen erlaubt.
Enthornung ist nicht zulässig.

Allgemeines

Futter

Zukauf von konventionellem, unter Umständen gentechnisch verändertem Futtermittel
Das Futter muss zu 20 Prozent aus der Eigenproduktion stammen. Maximal 5 Prozent des Futters darf aus konventionellem Nicht-Bio-Anbau stammen. 
Das Futter soll aus Eigenproduktion stammen. In Ausnahmefällen Zukauf von max. 50 % Demeter- oder EU- Biofutter bei Geflügel und Schweinen.

Gabe von Antibiotika

Präventive Gabe von Hormonen und Antibiotika ist offiziell verboten. Ein Tier darf höchsten dreimal in seinem Leben Antibiotika verabreicht bekommen. Vor der Schlachtung sind Wartezeiten einzuhalten.
Auch bei EU-Bio dürfen nur im Krankheitsfall  Antibiotika eingesetzt werden. Bei Bio-Masthühnern, die weniger als ein Jahr leben,  etwa nur ein einziges Mal im Leben. Die Wartezeiten bis zur Schlachtung sind doppelt so lang wie bei konventionell gehaltenen Tieren.
Einsatz von Antibiotika maximal dreimal pro Jahr, bei Tieren, die weniger als ein Jahr leben nur einmal.  Ist eine Behandlung notwendig, kommen vorrangig homöopathische Mittel und naturheilkundliche Methoden zum Einsatz. Erst wenn diese Maßnahmen nicht mehr greifen, sind Antibiotika-Behandlungen zur Vermeidung von Tierleid erlaubt.

Kontrollen

Die örtlichen Veterinärämter  kontrollieren  stichprobenartig oder anlassbezogen nach Auffälligkeiten. Einen festen Turnus gibt es dabei nicht, Betriebe werden risikobezogen kontrolliert. Das bedeutet, dass kleine Betriebe eher selten und größere häufiger besucht werden.
Private, zugelassene Kontrollstellen prüfen zusätzlich zum Veterinäramt mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb und führen zusätzlich unangemeldete Stichproben durch. Die Arbeit der Kontrollstellen wird wiederum staatlich kontrolliert. 
Zweimal jährlich von Demeter und einmal jährlich von  privaten EU-Bio-Kontrollstellen. 

Tiertransporte

Dauer je nach Tierart. Z.B. Schweine: Maximal 24 Stunden Transport bei ständigem Zugang zu Trinkwasser. Rinder 14 Stunden, dann eine Stunde Pause mit Tränke, dann noch einmal 14 Stunden Transport. Für Strecken, die länger sind als acht Stunden, müssen die Fahrzeuge besser ausgestattet sein.
Keine weitere Kilometerbegrenzung. Tiertransporte sollen mit wenig Stress einhergehen, Tiere dürfen nicht mit Stromstößen angetrieben werden.
Maximale Entfernung bis zum Schlachthof 200 Kilometer, keine Stromstöße.